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Arbeitsstätten-Richtlinien ...
gut zu wissen ...
- Arbeitsstätten-Richtlinen ASR 39/1,3 (Auszug) "Mittel und Einrichtungen zur ERSTE HILFE" :
- (§ 5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Erste Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.
- Zum ERSTE-HILFE MATERIAL zählen Verbandstoffe (*), die so zu lagern sind (vor allem sterile Verbandstoffe), dass sie vor schädigenden Einflüssen, Nässe, Verunreinigungen und hohen Temperaturen geschützt sind. Das ERSTE-HILFE MATERIAL ist bei Ablauf der Verfalldaten zu erneuern.
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- (*) ARZNEIMITTEL gehören nicht zur ERSTE HILFE und deshalb auch nicht in Verbandkästen oder Verbandschränke.

